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I. Allgemeines

2. Soweit die Vertragsbezeichnungen zwischen den Parteien nicht durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Michael Egger GmbH geregelt werden, gelten die Bestimmungen der VOB,Teil B in der jeweils gültigen neuesten Fassung.

3. Unsere Angebote sind für uns freibleibend. Aufträge mit Bezug auf diese Angebote gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Michael Egger GmbH als angenommen.

II. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Pfaffenhofen.

2. Für alle von uns durchgeführten Rechtsgeschäfte gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

III. Auftragsübernahme und Auftragsabwicklung

1.   Verlangt der Besteller die Anfertigung von Plänen zur Angebotsabgabe, so ist die Michael Egger GmbH berechtigt, den für die Anfertigung der Pläne erforderlichen Aufwand oder nach ihrer Wahl pauschal 2 % der Auftragssumme dem Besteller in Rechnung zu stellen, es sei denn, die Michael Egger GmbH bestätigt den Auftrag mit dem ausdrücklichen Zusatz „ohne Berechnung”.

2. Der Besteller ist für die Richtigkeit der von ihm angegebenen Maße selbst verantwortlich, ebenso für die technisch einwandfreie Lösung beigebrachter Pläne und Zeichnungen.

3. Entwürfe sind urheberrechtlich geschützt. Urheberrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte werden von der Michael Egger GmbH im Zusammenhang mit Angeboten, Verkäufen oder Lieferungen nicht übertragen bzw. nicht zur Benutzung überlassen.

4. Technische Verbesserungen sowie sonstige dem Besteller zumutbare Änderungen und Abweichungen von den in den Katalogen und Prospekten wiedergegebenen Produkten sowie die Änderung tech­nischer Angaben bleiben vorbehalten.

IV. Preise

1. Die Preise verstehen sich als Nettopreise; Die Mehrwertsteuer wird in Höhe der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Höhe gesondert berechnet, Zahlungen sind in Euro und zu leisten. Alle Preise verstehen sich frei Baustelle. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt die gelieferte Ware binnen zwei Wochen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, es sei denn es wird aus­drücklich ein Skontoabzug bei Zahlung innerhalb einer kürzeren Frist vereinbart.

2. Kommt der Besteller mit der Bezahlung der Ware in Zahlungsverzug, so ist die Michael Egger GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Der Michael Egger GmbH bleibt es unbenommen, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

3. Der Besteller ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind, das heißt von der Michael Egger GmbH anerkannt worden sind.

4. Kommt der Besteller mit einer vereinbarten Teilzahlung in Verzug, so wird der gesamte Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug oder Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Bestellers (insbesondere Moratorium- oder Insolvenzverfahren) werden alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort zur Zahlung fällig.

5. Die Michael Egger GmbH behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so steht dem Besteller ein Kündigungsrecht zu.

V.  Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger, aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung entstandenen Forderungen im Eigentum der Michael Egger GmbH. Der Besteller ist allerdings berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsvertrieb weiter zu veräußern. Veräußert der Besteller die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren, so gilt die Kauf­und Werklohnforderung samt allen Nebenrechten so lange als an die Michael Egger GmbH abgetreten, bis der Besteller die gelieferten Waren vollständig bezahlt hat. Im Falle der Ausübung des Eigentumsvorbehaltes ist die Michael Egger GmbH berechtigt, dem Besteller den Besitz der Ware zu entziehen und den Vertragsgegenstand freihändig zu verwerten, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ersatzansprüche. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung und Verbindung der Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei die Michael Egger GmbH als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt die Michael Egger GmbH Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten Waren. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des Miteigentumanteils zur Sicherung der Michael Egger GmbH ab. Der Besteller ist berechtigt, Forderungen bis zum Widerruf oder bis zur Einstellung seiner Zahlungen an Michael Egger GmbH auf Rechnung der Michael Egger GmbH einzuziehen.

VI.   Gewährleistung

Die Michael Egger GmbH übernimmt die Gewährleistung entsprechend den Vorschriften der jeweils gültigen Fassung der VOB. Darüber hinaus bzw. ergänzend gilt folgendes:

1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Lieferung und Montage auf Mängel zu untersuchen. Etwaige Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang und nach Einbau der Ware, schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind sofort nach ihrer Feststellung, spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Empfang der Ware anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Liegt ein von der Michael Egger GmbH zu vertretender Mangel vor, so ist die Michael Egger GmbH nach ihrer Wahl zur Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung berechtigt. Die beanstandete Ware darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Michael Egger GmbH auf deren Kosten zurückgesandt werden. Im Falle der Beseitigung des Mangels ist die Michael Egger GmbH verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, daß die Kaufsache nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.

2. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus und zwar aus Gründen, die die Michael Egger GmbH zu vertreten hat, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Preises zu verlangen.

3. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn- oder sonstige Ansprüche wegen Vermögensschäden, sind ausgeschlos­sen. Dies gilt im gleichen Umfang auch für deliktische Ansprüche des Bestellers.

4. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner nicht, wenn der Besteller wegen eines Fehlers einer zuge­sicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht, es sei denn die Eigenschaftszusicherung erstreckt sich nicht auf das Risiko eines Mangelfolgeschadens, sondern richtet sich lediglich auf die Vertragsgemäßheit der Leistung. Gewährleistungsansprüche gegenüber der Michael Egger GmbH sind ausgeschlossen, falls die gelieferte Ware von Drittfirmen bzw. vom Besteller selbst repa­riert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde.

5. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übergabe der Ware. Die selbe Frist gilt auch für die Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

VII. Lieferfristen

1. Lieferfristen können nur eingehalten werden, wenn alle technischen Lieferdetails mit dem Besteller geklärt und vereinbarte Vorleistungen seitens des Bestellers erfüllt sind. Bei Kaufleuten bleibt die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung der Michael Egger GmbH vorbehalten. Fixtermine müssen ausdrücklich als solche vereinbart sein.

2. Solange der Besteller mit einer Zahlungsverpflichtung aus der Geschäftsbedingung auch nur teilweise im Verzug ist, besteht keine Lieferverpflichtung der Michael Egger GmbH.

3. Bei Lieferverzug durch die Michael Egger GmbH kann der Besteller eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen setzen und nach ergebnislosem Fristablauf vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Bei Verzug haftet die Michael Egger GmbH nur aus grobem Verschulden.

4. Unvorhergesehene Lieferhindernisse (Streik, Ausfall von Materialanlieferungen, Unterbindung der Verkehrswege oder sonstige höhere Gewalt) berechtigen die Michael Egger GmbH die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.

5. Die Michael Egger GmbH ist zu Teil- und/oder Vorlieferungen berechtigt.

6. Befindet sich der Besteller mit der Abnahme der auftragsgemäß bereitgestellten Ware in Verzug, so ist die Michael Egger GmbH berechtigt, die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahren des Bestellers vorzunehmen.

7. Im Fall des Rücktritts der Michael Egger GmbH vom Vertrag wegen Annahmeverzugs des Bestellers ist die Michael Egger GmbH berechtigt, von diesem entweder den tatsächlich entstandenen Schaden oder den entgangenen Gewinn in Form einer Pauschale von 30 % der Bruttoauftragssumme zu verlangen.

8. Mangels abweichender Vereinbarungen erfolgt der Versand der Ware stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

VIII. Sonstiges

1.Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Auch ein Verzicht der Parteien auf die Schriftform ist schriftlich zu vereinbaren.

2. Sollte eine Bestimmung der vorgenannten Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine Vereinbarung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt.

3. Einigen sich die Parteien auf einen Umtausch oder eine Stornierung der bestellten oder gelieferten Ware, so ist der Kunde jedenfalls verpflichtet, eine Gebühr in Höhe von 30 % des Listenpreises zu bezahlen.

IX. Zusätzliche Hinweise

1. Im Falle der Lieferung von Waren mit Montageverpflichtung der Michael Egger GmbH ist die Gerüststellung Sache des Bestellers.

2. Im Falle der Lieferung von verglasten Fenstern oder sonstigen verglasten Elementen wird bestimmt, dass Saugabdrücke an den Glasflächen keine Mängel darstellen, welche für den Besteller Gewährleistungsansprüche auslösen.

3. Das Entfernen von Schutzfolien und Aufklebern oder Etiketten am Glas erfolgt bauseits und ist Sache des Bestellers.
 

 
 
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